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   OLG Hamm, 22.07.2016 - I-15 W 566/15   

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https://dejure.org/2016,31463
OLG Hamm, 22.07.2016 - I-15 W 566/15 (https://dejure.org/2016,31463)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.07.2016 - I-15 W 566/15 (https://dejure.org/2016,31463)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juli 2016 - I-15 W 566/15 (https://dejure.org/2016,31463)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtsgebühren für die Eintragung eines gemeinschaftlichen Wohnungsrechts

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotKG § 56; Vorbem. 1.4 KV; GNotKG; BGB § 428
    Eintragung; Wohnungsrecht; mehrere Berechtigte; Bestimmung; Gemeinschaftsverhältnis; Gesamtberechtigte

  • rechtsportal.de

    GNotKG § 56; Vorbem. 1.4 KV; GNotKG; BGB § 428
    Gerichtsgebühren für die Eintragung eines gemeinschaftlichen Wohnungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gebührenrechtliche Behandlung der Eintragung eines gemeinschaftlichen Wohnungsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2017, 53
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66

    Wohnungsberechtigte als Gesamtgläubiger

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2016 - 15 W 566/15
    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit einer Gesamtberechtigung beim Wohnungsrechts die Gesamtgläubigerschaft nach § 428 BGB materiellrechtlich eine Mehrheit von rechtlich miteinander zusammenhängenden Rechten darstellt (BGHZ 46, 253 - 260).
  • OLG Köln, 28.03.2017 - 2 Wx 61/17

    Gebühren für die Eintragung eines Wohnungsrechts für mehrere Berechtigte als

    In Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Hamm (Beschluss v. 22.07.2016, Az. 15 W 566/15) geht der Senat davon aus, dass die Eintragung eines gemeinschaftlichen Wohnungsrechtes nach § 428 BGB gebührenrechtlich eine Eintragung nur eines Rechtes ist.
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 10 W 13/18

    Grundbuchliche Behandlung einer Gesamtberechtigung

    Die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juli 2016, 15 W 566/15, entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluss vom 14. Juli 2016, I-10 W 59/16, zitiert bei juris; ebenso Korintenberg, Gerichts- und Notarkostengesetz, 20. Auflage 2017, Vorbemerkung 1.4.1.2, Rn. 30).
  • OLG Hamm, 10.02.2023 - 11 U 96/22

    Haftung des Notars für Fehler bei der Beurkundung der Bewilligung einer

    Sollen nämlich - wie im vorliegenden Falle - Rückauflassungsvormerkung und Nießbrauch zugunsten mehrerer Berechtigter - hier bezüglich beider Kläger - eingetragen werden, sind zur Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes gemäß § 47 Abs. 1 GBO in der Eintragung die Anteile der Berechtigten in Bruchteilen anzugeben oder das für die Gemeinschaft maßgebende Gemeinschaftsverhältnis zu bezeichnen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.07.2016 - 15 W 566/15 Rn. 8; Reetz , in: Hügel, BeckOK GBO, 48. Edition Stand 02.01.2023, § 47 Rn. 1 m. w. N.).
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